Definitionen von Gewalt
Gewalt in der Familie
Im wissenschaftlichen Diskurs wird unter dem Begriff «häusliche Gewalt» Gewalt in Partnerschaften verstanden. Unsere Definition [1] von häuslicher Gewalt umfasst auch Kinder. Richtet die Wissenschaft den Fokus auf die Kinder, wird von Gewalt in der Familie gesprochen.
Definition häusliche Gewalt
Wir sprechen von häuslicher Gewalt, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexualisierte Gewalt ausüben oder androhen [2]. Es geht also um Verhaltensmuster, die darauf abzielen, eine Person zu kontrollieren und zu dominieren.
Physische Gewalt
umfasst alle körperlichen Angriffe, von (wiederholten) Tätlichkeiten bis zur Tötung. Dazu einige Beispiele:
- Gegenstände nachwerfen
- stossen, packen, schütteln, beissen
- Ohrfeigen, Fusstritte, Faustschläge
- verprügeln
- Waffen ziehen
- mit Werkzeugen zuschlagen, mit Messer zustossen, schiessen
Psychische Gewalt
bezieht sich auf nicht körperliche Angriffe, stellt aber eine ebenso ernsthafte Gefährdung dar. Darunter fallen beispielsweise:
- schwere Drohungen
- Nötigung
- Freiheitsberaubung
- Stalking (belästigen, verfolgen, nachstellen, beobachten, bedrohen)
- diskriminierende Gewalt (konsequent missachten, andauernd beschimpfen, verleumden, vernachlässigen)
- soziale Gewalt (bevormunden, öffentlich demütigen, isolieren)
- ökonomische Gewalt (kein Haushaltungsgeld geben, nicht arbeiten lassen, Verdienst in Beschlag nehmen)
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist jede Form von unerwünschter oder erzwungener Handlung und grenzverletzendem Verhalten mit sexuellem Bezug.
Sexualisierte Gewalt an Kinder definieren wir als «sexuelle Ausbeutung». Diese beinhaltet alle Formen von sexuellen Handlungen an Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene.
Definitionen Sexualisierte Gewalt gegenüber Erwachsenen
Nach Opferhilfegesetz, OHG Art. 2 Abs. 1: Um sexualisierte Gewalt handelt es sich, wenn an einer Person gegen ihren Willen eine sexuelle Handlung vorgenommen wird, welche sie unmittelbar in ihrer sexuellen, körperlichen und/oder psychischen Integrität beeinträchtigt. Aus juristischer Sicht werden verschiedene Arten von Sexualstraftaten unterschieden, wie zum Beispiel Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, Exhibitionismus. Inwieweit eine betroffene Person in ihrer Integrität beeinträchtigt wird, hängt aber nicht nur von der Art und Schwere der Sexualstraftat ab. Insbesondere kommt der Wirkung der Straftat auf die betroffene Person eine zentrale Bedeutung zu.
Sexuelle Ausbeutung in einer Abhängigkeitsbeziehung
Unter einer Abhängigkeitsbeziehung ist eine Beziehung zu verstehen, in welcher zwischen den Personen ein Machtgefälle besteht. Eine Person, welche bei einer Fachperson Unterstützung sucht oder von einer Fachperson betreut wird, befindet sich in einer Abhängigkeitsbeziehung zu dieser Fachperson. Um sexuelle Ausbeutung in einer Abhängigkeitsbeziehung handelt es sich, wenn eine Fachperson die bestehende Abhängigkeitsbeziehung zur Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse missbraucht. Das Vorgehen kann sehr verschieden sein, beispielsweise von subtil bis offensichtlich, ohne oder mit zusätzlicher Gewalt usw..
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Als sexuelle Belästigung gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist und Personen auf Grund des Geschlechts herabwürdigt. Sexuelle Belästigung kann sich in Worten, Handlungen, Gesten oder sonstigem sexualisiertem Verhalten ausdrücken. Sie ist kein zufälliges Verhalten, das dem Belästiger einfach so passiert, sie ist meist vorsätzlich und zielgerichtet.
[1] Definition des Runden Tischs, Berner Interventionsprojekt (bip) 2001
[2] bip 2001