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Geschichte

1977 Entstehung eines Initiativkomitees für ein Frauenhaus in Bern. Frauen aus der Neuen Frauenbewegung und karitativ engagierte Frauen bereiten miteinander die Gründung eines Vereins vor, der die Vorarbeiten für ein Frauenhaus übernehmen soll.

1978 Gründung des Vereins zum Schutz von misshandelten Frauen und ihren Kindern. Rund 60 engagierte Frauen arbeiten in fünf themenspezifischen Arbeitsgruppen für die Eröffnung eines Frauenhauses. Im Stadt-und Gemeinderat findet ihr Anliegen schliesslich die nötige Mehrheit und Unterstützung.

1980 Als letzter wichtiger Schritt in der Vorbereitung gründet der Verein, wie von den städtischen Behörden verlangt, eine politisch und institutionell breit abgestützte Stiftung. Die Evangelische Frauenhilfe Solothurn überweist eine Starthilfe von Fr. 50‘000.Der Verein zum Schutz von misshandelten Frauen und ihren Kindern unterstützt das Frauenhaus weiterhin als Förderverein.

Eröffnung des Berner Frauenhauses im gleichen Jahr. Zusammen mit den Frauenhäusern in Zürich, Basel und Genf gehört es zu den ersten Frauenhäusern in der Schweiz. Der Schutz, die Beratung und die Unterkunft für die vom Ehemann oder Partner misshandelten Frauen mit ihren Kindern bilden die Kernaufgaben des Frauenhauses. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Enttabuisierung der Gewaltproblematik in Ehe und Partnerschaft, die zu einem öffentlichen, gesellschaftlichen Thema werden soll.

1985 Verleihung des Trudy Schlatter Preises durch die Frauenzentrale des Kantons Bern. Die Anerkennung des Frauenhauses durch die Öffentlichkeit und die Sensibilisierung für die Problematik nehmen zu. Gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder aus dem ganzen Kanton suchen inzwischen Hilfe und Schutz im Berner Frauenhaus. Rasch zeigt sich, wie nötig und unverzichtbar dessen Hilfestellungen sind.

1987 Die Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz (DAO) wird als Ort des Austausches und der gegenseitigen Unterstützung gegründet und ist juristisch als Verein organisiert. Das Frauenhaus Bern ist von Beginn an Mitglied.

1993 Das schweizerische Opferhilfegesetz tritt in Kraft. Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen sollen neu in ihrer schwierigen Situation unterstützt und gestärkt werden. Sie bekommen unentgeltliche Beratung, wo nötig auch finanzielle Hilfe und zudem mehr Rechte als Opfer im Strafverfahren.

1994 Das Frauenhaus Bern wird vom Kanton als Opferhilfestelle für Opfer von häuslicher Gewalt (mit Schwerpunkt im stationären Bereich) anerkannt und beauftragt. Das Frauenhaus soll betroffenen Frauen und ihren Kindern die nötige medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe bieten oder vermitteln und für ihre Sicherheit und Unterbringung sorgen.

Gesetz und Opferhilfeauftrag erweisen sich als grosse Errungenschaft; auf der neuen Grundlage kann den Opfern und ihren Angehörigen bedeutend wirksamer und umfassender als bisher geholfen werden – auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen und Fachstellen. Die Fachberaterinnen vertiefen und erweitern in den Weiterbildungen der Opferhilfe ihr Wissen und ihre Kompetenz in den relevanten Bereichen, insbesondere bezüglich der traumatischen Folgen von Gewalt für die Gesundheit und die Lebenssituation der Betroffenen und der für sie daher notwendigen Hilfestellungen.

Mitte der 90er-Jahre wird mit der Stadtpolizei Bern vereinbart, dass das Frauenhaus ein Notzimmer bereithält, wo nachts und an den Wochenenden Frauen in Notsituationen Unterkunft finden.

1996 Der Kanton übernimmt von der Stadt Bern die Subventionierung für den Betrieb des Frauenhauses. Die Leitung des Hauses, die das Beraterinnenteam bisher im Ressortsystem innehatte, wird an eine Stellenleiterin übergeben.

2004 Die Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern wird neu unter diesem Namen auch Trägerin des Frauenhauses Thun-Berner Oberland sowie der ambulanten Beratungsstelle Vista, Fachstelle Opferhilfe gegen Gewalt an Frauen und Kindern, in Thun.

Die Offizialisierung von Delikten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt tritt 2004 in Kraft. Diese Reform des Strafrechtes sieht unter anderem vor, dass für einfache Körperverletzung, für Drohung und für wiederholte Tätlichkeiten nicht mehr gilt, dass sie Antragsdelikte sind, sondern dass neu die Strafverfolgung von Amtes wegen vorgesehen ist für die Tatbegehung innerhalb der Ehe und bis ein Jahr nach der Scheidung. Für diese Delikte besteht die Möglichkeit einer (provisorischen) Einstellung des Strafverfahrens, wenn das Opfer dies wünscht.

Mit der Offizialisierung wird ein starkes öffentliches Signal gesetzt: Häusliche Gewalt wird nun vom Staat verfolgt und ist nicht länger als private Angelegenheit geduldet.

Nach 2000 Mit der Einberufung Runder Tische, an denen auch das Frauenhaus Bern vertreten ist, und der Ausarbeitung von Interventionsmodellen bei Häuslicher Gewalt soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachstellen und Behörden im Kanton im Fall von häuslicher Gewalt optimiert werden. Täter sollen zur Rechenschaft gezogen werden und sich verantworten müssen. In Programmen für Täter sollen Verhaltensalternativen gelernt und geübt werden.

Ab 2005 Mit der polizeilichen und gerichtlichen Wegweisung des Gewaltausübenden aus der gemeinsamen Wohnung, mit den polizeilichen und gerichtlichen Annäherungs- und Kontaktverboten werden die Opfer häuslicher Gewalt besser geschützt und unterstützt als bisher. Gleichzeitig sollen die Gewalt Ausübenden noch klarer als bisher zur Verantwortung gezogen werden.

Für viele Hilfesuchende im Frauenhaus sind diese neuen Gewaltschutzmassnahmen nötig und hilfreich.

2005 Nachtzentrale. Das Frauenhaus Bern wird gemäss Auftrag vom Kanton zuständig für die Notaufnahmen in der Nacht im Kanton Bern. Die Mitarbeitenden des Nachtteams nehmen Betroffene auf und leisten erste Unterstützung. Am Tag werden die Betroffenen von einer Beraterin weiter beraten; falls das Haus bereits voll ist, wird ein geeigneter Platz in einem anderen Frauenhaus oder eine andere individuelle Lösung gesucht.

Die Zahl der Hilfesuchenden sowie die Belegung im Frauenhaus bleiben bis heute unverändert hoch.

2012 Das Angebot für die Kinder wird dank einer grosszügigen Spende erweitert. An vier bis fünf Nachmittagen pro Woche leiten pädagogische Fachpersonen Spiele und Beschäftigungen an. Dies ist eine wichtige Unterstützung für die gewaltbetroffenen Kinder und auch eine oft nötige und hilfreiche Entlastung für die Mütter.

2013 Das Bundesgesetz gegen Zwangsheirat tritt am 1. Juli in Kraft. Es stärkt die Rechte von Frauen, die unter Zwang und Druck eine Ehe eingehen müssen, eingegangen sind oder unter Zwang oder Druck kommen, auf eine Liebesbeziehung ihrer Wahl zu verzichten.