Gewaltformen

Gewalt in der Familie

Unter dem Begriff «häusliche Gewalt» wird Gewalt in Partnerschaften verstanden. Die Definition von häuslicher Gewalt umfasst auch Kinder (Definition des Runden Tischs, Berner Interventionsprojekt bip 2001). Liegt der Fokus bei den Kindern, wird von Gewalt in der Familie gesprochen.

Häusliche Gewalt

Wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexualisierte Gewalt ausüben oder androhen spricht man von häuslicher Gewalt (bip). Es geht dabei um Verhaltensmuster, die darauf abzielen, eine Person zu kontrollieren und zu dominieren.

Sie sind unsicher, ob das, was Sie erlebt haben sexuelle oder häusliche Gewalt ist? Wir helfen Ihnen.

Physische Gewalt

Umfasst alle körperlichen Angriffe, von (wiederholten) Tätlichkeiten bis zur Tötung. Beispiele:

  • Gegenstände nachwerfen
  • Stossen, packen, schütteln, beissen
  • Ohrfeigen, Fusstritte, Faustschläge
  • Verprügeln
  • Waffen ziehen
  • Mit Werkzeugen zuschlagen, mit Messer zustossen, schiessen

Psychische Gewalt

Bezieht sich auf nicht körperliche Angriffe, stellt aber eine ebenso ernsthafte Gefährdung dar. Beispiele:

  • Schwere Drohungen
  • Nötigung
  • Freiheitsberaubung
  • Stalking (belästigen, verfolgen, nachstellen, beobachten, bedrohen)
  • Diskriminierende Gewalt (konsequent missachten, andauernd beschimpfen, verleumden, vernachlässigen) 
  • Soziale Gewalt (bevormunden, öffentlich demütigen, isolieren
  • Ökonomische Gewalt (kein Haushaltsgeld geben, nicht arbeiten lassen, Verdienst in Beschlag nehmen)

Sexualisierte Gewalt

Um sexualisierte Gewalt handelt es sich, wenn an einer Person gegen ihren Willen eine sexuelle Handlung vorgenommen wird, welche sie unmittelbar in ihrer sexuellen, körperlichen und/oder psychischen Integrität beeinträchtigt (Opferhilfegesetz Art. 2 Abs. 1). Sexualisierte Gewalt an Kindern wird als «sexuelle Ausbeutung» definiert. 

Aus juristischer Sicht werden verschiedene Sexualstraftaten unterschieden, wie zum Beispiel Vergewaltigung, Schändung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Exhibitionismus.

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