Unter dem Begriff «häusliche Gewalt» wird Gewalt in Partnerschaften verstanden. Die Definition von häuslicher Gewalt umfasst auch Kinder (Definition des Runden Tischs, Berner Interventionsprojekt bip 2001). Liegt der Fokus bei den Kindern, wird von Gewalt in der Familie gesprochen.
Wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexualisierte Gewalt ausüben oder androhen spricht man von häuslicher Gewalt (bip). Es geht dabei um Verhaltensmuster, die darauf abzielen, eine Person zu kontrollieren und zu dominieren.
Umfasst alle körperlichen Angriffe, von (wiederholten) Tätlichkeiten bis zur Tötung. Beispiele:
Bezieht sich auf nicht körperliche Angriffe, stellt aber eine ebenso ernsthafte Gefährdung dar. Beispiele:
Um sexualisierte Gewalt handelt es sich, wenn an einer Person gegen ihren Willen eine sexuelle Handlung vorgenommen wird, welche sie unmittelbar in ihrer sexuellen, körperlichen und/oder psychischen Integrität beeinträchtigt (Opferhilfegesetz Art. 2 Abs. 1). Sexualisierte Gewalt an Kindern wird als «sexuelle Ausbeutung» definiert.
Aus juristischer Sicht werden verschiedene Sexualstraftaten unterschieden, wie zum Beispiel Vergewaltigung, Schändung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Exhibitionismus.
Inselspital Bern
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