Gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG) haben Betroffene von Straftaten sowie Angehörige oder enge Bezugspersonen Anrecht auf Opferhilfe. Daraus ergibt sich der Anspruch auf kostenlose Beratung, finanzielle Leistungen sowie Unterstützung im Strafverfahren.
Wenn Sie betroffen sind von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt geworden, können Sie bei uns Hilfe erhalten. Wir informieren Sie über die Opferhilfe und leisten oder vermitteln Ihnen juristische, psychologische, soziale, materielle und/oder medizinische Hilfe.
Inselspital Bern
Zentrum für sexuelle Gesundheit | 031 632 12 60 |
Kinderschutzgruppe | 031 632 21 11 |