Rechte von Betroffenen

Gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG) haben Betroffene von Straftaten sowie Angehörige oder enge Bezugspersonen Anrecht auf Opferhilfe. Daraus ergibt sich der Anspruch auf kostenlose Beratung, finanzielle Leistungen sowie Unterstützung im Strafverfahren.

Wenn Sie betroffen sind von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt geworden, können Sie bei uns Hilfe erhalten. Wir informieren Sie über die Opferhilfe und leisten oder vermitteln Ihnen juristische, psychologische, soziale, materielle und/oder medizinische Hilfe.

Sie sind betroffen von häuslicher oder sexualisierter Gewalt? Wir helfen Ihnen.

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Polizeinotruf117
Dargebotene Hand143
Beratung für Kinder & Jugendliche147

Inselspital Bern

Zentrum für sexuelle Gesundheit031 632 12 60
Kinderschutzgruppe031 632 21 11
AppElle! – die 24h-Hotline der Berner Frauenhäuser
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